Beitrags- und Gebührenordnung
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Bundesdatenschutzgesetz [90 KB]
Beitrags-
und Gebührenordnung
Beitragsordnung der waterholics-Tauchsportgemeinschaft e.V.
1.
Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 9.5.2008 beschlossen und regelt alle
Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ 11
der Satzung) und Gebühren an den Verein.
Sie ist Bestandteit Beitrittserklärung.
2.
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die
festgesetzten Beiträge treten am 9.5.2008 in Kraft.
3.
Jahresbeiträge:
Beitrags-
Mitgliedseinstufung/Beitragsform
Beitragshöhe
Klasse
jährlich
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
01 Erwachsene über 18 Jahre € 108,-
02 Jugendliche von14 bis 18 Jahren € 72,-
03 Kinder von 6 bis 13 Jahren € 60,-
04 Familien oder Alleinerziehende pro Erwachsene € 108,-
zzgl.
pro Kind bis 13 Jahre € 36,-
zzgl.
pro Jugendlicher von 14 bis 18 Jahren € 48,-
05 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, € 72,-
Studenten
(vom 18. bis vollendetem 27. Lebensjahr)
Die Einstufung wird vom
Schatzmeister/in vorgenommen und der Anspruch muss mit entsprechenden
Unterlagen nachgewiesen werden.
Gebühren
bei Beitragsrückstand:
·
Mahngebühr
für 1. Mahnstufe € 5,--
·
Mahngebühr
für 2. Mahnstufe € 15,--
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt € 25,-.
Bei Familienbeitritt mit Kindern
entfällt die Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche
4.
Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für den TSV NRW e.V. sowie für den
Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) enthalten.
6.
Der Jahresmitgliedsbeitrag ist am 1.
Januar eines Jahres fällig und jährlich im
voraus, bis spätestens zum 31.Januar des Jahres (Monatszahlfrist), auf das
Vereinskonto 132274681 BLZ 37050299 bei der Kreissparkasse Köln
zu entrichten.
7.
Bei unterjährigem Vereinsbeitritt ist mit Beginn und Fälligkeit des nächstfolgenden
Monatsersten, der verbleibende
monatliche Restbeitrag, bis zum 31. Dezember eines
Jahres, in einer Summe, an den
Verein zu überweisen, bzw. zu entrichten.
Der
Mitgliedsbeitrag ist binnen einer Monatsfrist, ab Fälligkeit, zu
entrichten.
Die
Berechtigung auf ermäßigten Beitrag muss vom Mitglied nachgewiesen werden. Der
ermäßigte Beitrag gilt nach erfolgtem Nachweis, mit Beginn ab dem
nächstfolgenden Monatsersten für den unmittelbaren Beitragszeitraum, unter
monatlicher Aufrechnung bereits geleisteter Beiträge und endet mit dem Wegfall
der Berechtigungslage, spätestens jedoch zum Jahreswechsel.
Eine
Verlängerung auf ermäßigten Beitrag für den darauf folgenden Beitragszeitraum
ist unter Vorlage entsprechender Bescheide/Unterlagen möglich. Der Verein ist
jedoch berechtigt, aktuelle Nachweise vom Mitglied abzufordern. Werden diese
Nachweise nicht erbracht, entfällt die Berechtigung auf einen ermäßigten
Beitrag mit sofortiger Wirkung.
Das Stimmrecht zu den
Mitgliederversammlungen wird durch den ermäßigten Beitrag nicht eingeschränkt.
8.
Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren, die der Anlage der
Beitrags-/Gebührenordnung zu entnehmen sind
9.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische
Datenverarbeitung
(EDV). Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem
Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.