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waterholics-tauchsportgemeinschaft e.V.

Beitrags- und Gebührenordnung

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Beitrags- und Gebührenordnung

 

Beitragsordnung der waterholics-Tauchsportgemeinschaft e.V.

 

1.  Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 9.5.2008 beschlossen und regelt alle

 Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ 11

 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteit Beitrittserklärung.

 

2.  Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der

     Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die

     festgesetzten   Beiträge treten am 9.5.2008 in Kraft.

 

3.  Jahresbeiträge:

 

Beitrags-           Mitgliedseinstufung/Beitragsform                                   Beitragshöhe

 Klasse                                                                                                         jährlich

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01                    Erwachsene über 18 Jahre                                                    € 108,-

02                    Jugendliche von14 bis 18 Jahren                                             72,-

03                    Kinder von 6 bis 13 Jahren                                                       60,-

04                    Familien oder Alleinerziehende pro Erwachsene                   € 108,-

zzgl. pro Kind bis 13 Jahre                                                       36,-

zzgl. pro Jugendlicher von 14 bis 18 Jahren                            48,-

05                    Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,                          72,-

Studenten (vom 18. bis vollendetem 27. Lebensjahr)

 

Die Einstufung wird vom Schatzmeister/in vorgenommen und der Anspruch muss mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

 

Gebühren bei Beitragsrückstand:

·        Mahngebühr für 1. Mahnstufe €   5,--

·        Mahngebühr für 2. Mahnstufe € 15,--

 

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt € 25,-. Bei Familienbeitritt mit Kindern entfällt die Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche

 

4.  Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

 

5.  In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für den TSV NRW e.V. sowie für den

     Verband  Deutscher Sporttaucher (VDST) enthalten.

 

6.  Der Jahresmitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines Jahres fällig und jährlich im

     voraus, bis spätestens zum 31.Januar des Jahres (Monatszahlfrist), auf das

     Vereinskonto  132274681  BLZ 37050299 bei der Kreissparkasse Köln

     zu entrichten.

 

7.  Bei unterjährigem Vereinsbeitritt ist mit Beginn und Fälligkeit des nächstfolgenden

     Monatsersten, der verbleibende monatliche Restbeitrag, bis zum 31. Dezember eines

     Jahres, in einer Summe, an den Verein zu überweisen, bzw. zu entrichten. Der

     Mitgliedsbeitrag ist binnen einer Monatsfrist, ab Fälligkeit, zu entrichten.

 

Die Berechtigung auf ermäßigten Beitrag muss vom Mitglied nachgewiesen werden. Der ermäßigte Beitrag gilt nach erfolgtem Nachweis, mit Beginn ab dem nächstfolgenden Monatsersten für den unmittelbaren Beitragszeitraum, unter monatlicher Aufrechnung bereits geleisteter Beiträge und endet mit dem Wegfall der Berechtigungslage, spätestens jedoch zum Jahreswechsel.

Eine Verlängerung auf ermäßigten Beitrag für den darauf folgenden Beitragszeitraum ist unter Vorlage entsprechender Bescheide/Unterlagen möglich. Der Verein ist jedoch berechtigt, aktuelle Nachweise vom Mitglied abzufordern. Werden diese Nachweise nicht erbracht, entfällt die Berechtigung auf einen ermäßigten Beitrag mit sofortiger Wirkung.

 

Das Stimmrecht zu den Mitgliederversammlungen wird durch den ermäßigten Beitrag nicht eingeschränkt.

 

8.  Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren, die der Anlage der

     Beitrags-/Gebührenordnung zu entnehmen sind

 

9.  Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung

     (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem 

     Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.